Digitale Akte und Tagebuch für die Bau- und Abbruchgenehmigung in Ungarn

Robert Kemkers,  Mittwoch, 3. Januar 2018

”Hausbau 

Author: Robert Kemkers, .
Übersetzt von Jos Deuling,

Im vergangenen Jahr wurden in Ungarn einige Änderungen an den Bau- und Abbruchgenehmigungen vorgenommen. Statt einer Bewilligungspflicht besteht grundsätzlich eine Meldepflicht. Und von Papierakten hat man auf digitale (elektronische) Akten und Tagebücher umgestellt. Theoretisch müsste vieles viel einfacher und flexibler sein, aber in der Praxis ist das nicht immer der Fall. Wir haben festgestellt, dass es unter den Niederländern und Belgiern in Ungarn viel Unwissenheit und Verwirrung gibt. Deshalb geben wir Ihnen in dieser Episode einen kurzen Einblick in die wichtigsten Änderungen und einige Tipps zur Vermeidung von Strafen.

Bauvorschriften: auch in Ungarn

Um es vorwegzunehmen: Wie in den Niederlanden und Belgien gibt es auch in Ungarn Regeln für den Bau, Umbau und Abriss von Gebäuden. Viele Regeln sind, im Gegensatz zu dem, was viele Leute zu denken scheinen, vielleicht sogar noch strenger und detaillierter als in Westeuropa. Alles wird gegen den Bebauungsplan, den Baubeschluss und andere Vorschriften geprüft. Die Zeit, in der es möglich war, dies schnell mit dem Bürgermeister zu vereinbaren, ist längst vorbei.
In Ungarn sind die Kontrollen in der Regel weniger streng. Das liegt aber vor allem daran, dass die Häuser hier im Durchschnitt weiter auseinander liegen, was bedeutet, dass ein Nachbar weniger Probleme hat und es folglich seltener Einwände oder Beschwerden gibt. Vor allem auf dem ungarischen Land gilt die ungeschriebene Regel, dass die Nachbarn allein gelassen werden sollten, wenn sie etwas bauen, solange es nicht zu groß wird oder wenn sie nicht viel darunter leiden. Fast jeder Ungar hat irgendwo in seinem Garten etwas, das nicht ganz nach den Genehmigungen gebaut ist. Aber wenn die Beziehungen zu den Nachbarn gestört werden, besteht natürlich ein Risiko. Verjährungsfristen treten grundsätzlich erst nach 15 Jahren ein. Bis vor kurzem war der Antrag auf eine Bau- oder Abbruchgenehmigung in Ungarn dem Benelux-Verfahren sehr ähnlich. Ein Architekt fertigte eine Zeichnung an, die dem Bebauungsplan entsprechen musste, und beantragte eine Baugenehmigung; zunächst in der Gemeinde oder an einem größeren Ort in der Nachbarschaft, in den letzten Jahren wurde alles auf Bezirksebene (' járás') abgewickelt. Nach einer relativ kurzen Veröffentlichungszeit erhielten die Menschen relativ schnell die Genehmigung und konnten mit dem Bau beginnen. Einwände wurden und werden fast nie erhoben.

Neue Regeln: Meldewesen statt Genehmigungsantrag

Da es für Nachbarn sicher nicht leicht ist, sich in ländlichen Gebieten schnell zu beschweren, und die Menschen sich nicht so schnell gegenseitig belästigen, wurde beschlossen, das Verfahren für Baugenehmigungen zu vereinfachen. Eine formelle Vorabgenehmigung ist nicht mehr erforderlich. Dies wurde von etlichen Landsleuten (und Ungarn) so interpretiert, als ob es möglich wäre, ohne Genehmigung zu bauen, so dass alles selbst gemacht werden kann und kein Architekt oder Bauunternehmer mehr benötigt wird. Nichts ist jedoch weniger wahr! Es gibt immer noch viele Regeln und Vorschriften, nach denen getestet wird, aber man kann nur dann auf eigenes Risiko beginnen, wenn man alles meldet und ein digitales Tagebuch führt. Dies wird streng und zielgerichtet kontrolliert. Ziel der Regierung war es, die wirklichen Probleme der Bauwirtschaft zu lösen. Das erste Problem bestand darin, dass bei Planungs-, Bau- und Konstruktionsfehlern während oder nach dem Bau die Haftung für diese Fehler von den Beteiligten einfach abgelehnt wurde und es sehr schwierig war, eine Entschädigung zu erhalten. Das zweite Problem war die weit verbreitete Nutzung der Schwarzarbeit, die nicht nur ein Haftungsproblem verursachte, sondern auch zu einem Verlust von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern (z. B. Mehrwertsteuer) führte. In den neuen Verordnungen ist es besonders wichtig, die Schwarzarbeit zu bekämpfen, und es ist immer klar, wer wofür verantwortlich ist.

Digitale Bauakte

Eine neue digitale Umgebung wurde entworfen. Es ist bekannt als ÉTDR, allgemein bekannt als' E-Építés' (das erste' e' steht für' electronic', der in Ungarn gebräuchliche Begriff für' digital', d. h. Dinge, die über das Internet abgewickelt werden;' építés' bedeutet' Konstruktion'). In dieser digitalen Umgebung wird eine digitale Akte erstellt und alle Beteiligten können alle notwendigen Informationen digital austauschen: Der Architekt kann Bauzeichnungen, technische Skizzen, statische Berechnungen, Genehmigungen, zusätzliche Vorschriften usw. austauschen. Ein wichtiges Element ist das digitale' Bautagebuch', das sogenannte' E-Napló'. Dieses Tagebuch muss eine Beschreibung der jeden Tag im Voraus geplanten Arbeiten und eine Beschreibung der durchgeführten Arbeiten enthalten. Welche Arbeiten werden auf welcher Baustelle von welchen Bauarbeitern oder Installateuren ausgeführt? Auch wenn keine Arbeit geleistet wird, sollte dies gemeldet werden. Auf diese Weise lässt sich leicht nachvollziehen, wer welche Arbeit verrichtet, und so der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit gezielt entgegenwirken. Der Bauleiter ist dafür verantwortlich. Der Bauleiter muss einen Vertrag mit dem (Haupt-)Auftragnehmer und Eigentümer haben und im Besitz der erforderlichen Diplome und Eintragungen sein. Auch wenn man als Ausländer immer noch so nützlich ist und über Berufsdiplome verfügt, dürfen nur in Ungarn registrierte und im Bereich des Bauingenieurwesens qualifizierte Bauingenieure beaufsichtigt werden. Sie sind also auch letztendlich verantwortlich. Ebenso sollte ein offizieller, eingetragener Architekt für die Erstellung und Prüfung von Genehmigungen herangezogen werden. Es ist streng geregelt, welcher Architekt und Architekt welches Projekt beaufsichtigen darf; je größer das Bauwerk, oder wenn es sich um ein Denkmal handelt, desto strenger sind die Zertifizierungsanforderungen.

Freistellung

Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Um- und Anbauten und Abbrucharbeiten. Wie in der Vergangenheit gelten verschiedene Ausnahmeregelungen. Wenn beispielsweise nur im Inneren der Dinge Änderungen vorgenommen werden und die Funktion der Nutzung und der Netto-Wohnfläche nicht oder kaum verändert wird und die Tragwerke nicht beeinträchtigt werden, dann gibt es in der Regel keine Bewilligung und somit auch keine Meldung über "E- Építés". Gleiches gilt für den Abbruch kleinerer Teile einer Wohnung oder eines Nebengebäudes. Wer alles selbst machen möchte oder aus steuerlichen Gründen keine Bewilligung beantragen möchte, kann deshalb nur eingeschränkt damit umgehen. Dann ist es vielleicht eine Option, die Renovierung über einen längeren Zeitraum (Jahre) zu verteilen: Wenn Sie jedes Mal nur eine sehr kleine Anpassung vornehmen, ist es möglich, dass Sie nichts melden müssen und deshalb kein digitales Tagebuch führen müssen. Sinnvoll (oder erforderlich) ist es aber auch, von den unmittelbaren Nachbarn eine unterschriebene Erklärung zu erhalten, dass sie mit der Arbeit einverstanden sind.

Für Leser, die beabsichtigen, eine größere Renovierung, Erweiterung oder einen Neubau durchzuführen, würde ich Ihnen umso mehr raten, einen guten Architekten und anerkannten Auftragnehmer zu suchen, der Erfahrung mit der digitalen Akte und auch mit dem digitalen Tagebuch hat. All dies erfordert Spezialwissen, und da alles auf Ungarisch getan werden muss, ist es unklug, dies von einem Hundshai tun zu lassen. Es ist immer der Kunde, der die letzte Verantwortung trägt.

Robert Kemkers
Robert Kemkers - GeGe Group Kft. (GeGe Immobilienhändler und Bewerter GmbH)



 


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