Erben in Italien leicht gemacht: Erfahren Sie, wie die Europäische Erbrechtsverordnung Ihnen hilft.

Faustina Rossi,  Mittwoch, 12. April 2023

Wasserpumpe auf 
italienischem Dorfplatz 

Das Erben einer Immobilie in einem anderen EU-Land kann komplex erscheinen. Wenn Sie in Deutschland leben und eine Immobilie in Italien erben, greift die Europäische Erbrechtsverordnung (EEV) ein, um den Prozess zu erleichtern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die EEV Ihnen hilft, grenzüberschreitende Erbschaften zu regeln und welche Schritte Sie unternehmen sollten.

Anwendbares Recht und Rechtswahl

Die EEV legt fest, dass grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, zur Anwendung kommt. Wenn der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, gilt deutsches Erbrecht. Es ist jedoch auch möglich, eine Rechtswahl zu treffen, bei der der Erblasser das Recht eines anderen Staates bestimmt, dem er eine enge Verbindung hat. In diesem Fall könnte der Erblasser das italienische Recht für den Erbfall wählen. Diese Rechtswahl muss ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) erfolgen oder sich aus den Bestimmungen der Verfügung eindeutig ergeben.

Europäisches Nachlasszeugnis

Um Ihre Rechtsstellung und Befugnisse als Erbe der Immobilie in Italien nachzuweisen, benötigen Sie ein Europäisches Nachlasszeugnis. Dieses Dokument wird von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats ausgestellt, dessen Recht für den Erbfall maßgeblich ist (in diesem Fall Deutschland oder Italien, abhängig von der Rechtswahl). Das Europäische Nachlasszeugnis wird in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt und erleichtert die Abwicklung der Erbschaft in Italien.

Zuständigkeit der Gerichte und Behörden

Für die Abwicklung des Erbfalls sind die Gerichte und Behörden des Mitgliedstaats zuständig, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder dessen Recht gewählt wurde. In unserem Beispiel sind entweder deutsche oder italienische Gerichte und Behörden zuständig, je nach Rechtswahl.

Steuern und Gebühren

Als Erbe einer Immobilie in Italien müssen Sie sich auch mit den steuerlichen Aspekten auseinandersetzen. In Italien fällt die Erbschaftsteuer (Imposta sulle Successioni) an, deren Höhe von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert der Immobilie abhängt. Sie sollten sich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten lassen, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Italien zu klären.

Fazit

Die Europäische Erbrechtsverordnung erleichtert die Regelung grenzüberschreitender Erbschaften für Personen, die in Deutschland leben und eine Immobilie in Italien erben. Durch die Möglichkeit der Rechtswahl, das Europäische Nachlasszeugnis und die klare Zuständigkeit der Gerichte und Behörden wird der Prozess vereinfacht und Rechtssicherheit geschaffen. Um mögliche steuerliche Verpflichtungen in Italien zu klären, empfiehlt es sich, die Hilfe eines Steuerberaters oder Anwalts in Anspruch zu nehmen. Insgesamt trägt die EEV dazu bei, dass Erbschaften innerhalb der EU effizienter und reibungsloser abgewickelt werden können.

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