Robert Kemkers, Sonntag, 7. September 2014
(
Dieser Text wurde mit der Übersetzungsmaschine Deepl.com vom Niederländischen ins Deutsche übersetzt.)
Die Registrierung von Eigentum in Ungarn erfolgt durch das Grundbuch (földhivatal). Die meisten Bezirke haben ein eigenes Grundbuch, aber kleinere
Bezirke (z. B. Sellye, Pécsvárad, Sásd usw.) fallen unter einen benachbarten größeren Bezirk.
Anmeldung
Früher konnte man nur in dem für die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, zuständigen Grundbuch nachschlagen, später, wenn man die Grundbuchnummer
(helyrajzi szám ; Abkürzung: hrsz.) in jedem Grundbuch kannte. Heutzutage ist es möglich, Auskünfte aus anderen Grundbüchern über die Adresse zu
erhalten, und es ist auch möglich, dies im Internet gegen eine Gebühr zu tun, wenn man dafür registriert ist und einen Zugangscode hat. Die meisten
Anwälte und Notare verfügen über diese Möglichkeit (auch unsere Kanzlei, die GeGe Group). Außerdem kann sich jeder Einwohner Ungarns registrieren
lassen, was jedoch mehrere Schritte und einen Besuch und eine Registrierung beim Bezirksamt erfordert.
Garantiert oder nicht
Die Einsichtnahme in die Daten beim zuständigen Grundbuchamt ist grundsätzlich kostenlos, der Antrag auf einen beglaubigten Originalauszug (hiteles
tulajdonlap) kostet 6600 Forint pro Katasternummer. Eine Karte mit den Grenzen des Grundstücks kann ebenfalls erworben werden. Die gleichen Daten
können auch über das Internet abgerufen werden. Das ist billiger, erspart den Gang zum Grundbuchamt und das Schlangestehen, aber Sie haben keine
beglaubigte Kopie. Auch Anwälte, Notare und manchmal Architekten sowie einige Immobilienmakler können eine solche Kopie ausstellen; auf diese Weise
kann man alles über die Art der Immobilie, die Fläche, die Eigentumsverhältnisse, eventuelle Schulden oder Pfändungen usw. in Erfahrung bringen. In
vielen Fällen wird dies ausreichen und eine beglaubigte Kopie ist nicht erforderlich. Immer mehr Behörden akzeptieren auch ein solches Blatt, aber für
offizielle Anträge und Genehmigungen sind ein beglaubigtes Grundstücksblatt und eine Karte erforderlich.
Daten über den Tulajdonlap
Im Prinzip können die folgenden Daten auf der tulajdonlap gefunden werden. Oben steht die Katasternummer und, falls die Immobilie eine Adresse hat,
oft auch der Straßenname und die Hausnummer. Dies ist oft nicht korrekt, da insbesondere in der Vergangenheit die Gemeinden vergessen haben, eine
Änderung des Straßennamens oder der Hausnummerierung zu melden. Deshalb ist die Katasternummer immer führend! Dann folgt unter dem Teil mit dem
römischen I die katastermäßige Beschreibung des Grundstücks (z. B. Haus und Hof, Nebengebäude, unbebautes Grundstück, Acker, Wiese; oder eine
Kombination). Dahinter steht die Fläche und bei landwirtschaftlichen Grundstücken der "landwirtschaftliche Wert" (ausgedrückt in AK; sogenannte
"Goldene Kronen"). Vor allem bei landwirtschaftlichen Grundstücken kommt es häufig auch zu einer Unterteilung des Grundstücks, die dann mit einem
Kleinbuchstaben angegeben wird. Etwaige Eintragungen als Denkmal oder andere Sonderregelungen wie Wegerechte oder andere Dienstbarkeiten finden Sie
direkt unten.
In den letzten zwei Jahrzehnten wurden fast alle Grundstücke in Ungarn neu vermessen, und zwar digital; daher kann es immer noch zu Abweichungen bei
der Fläche im Vergleich zu älteren Kaufverträgen und Auszügen kommen. Die aktuellste ist immer führend, daher ist sie für offizielle Zwecke in der
Regel maximal 30 Tage gültig.
Unter II finden Sie dann die Eigentümer: Name, Name der Mutter, Geburtsjahr und Adresse sowie der Teil des Grundstücks sind aufgeführt. Wenn Sie den
vollständigen Auszug anfordern, können Sie auch die früheren Eigentümer sowie das Datum und den Titel des Eigentümerwechsels einsehen. Die Eigentümer
sind in chronologischer Reihenfolge aufgeführt. Wenn jemand als Eigentümer entfernt wurde oder ein anderer Eintrag nicht mehr gültig ist, wird ein
schwarzer Strich durch die Seriennummer gezogen.
Teil III enthält Einzelheiten, darunter (Hypotheken-)Belastungen, Nießbrauch, eventuell einen Termin für eine öffentliche Versteigerung im Falle einer
Pfändung usw. Dies ist ein sehr wichtiger Teil, er kann Informationen enthalten, die im Falle eines Verkaufs wichtig sind, mindestens so wichtig wie
die Eigentumsfrage.
Keine Bewertung
Das Grundbuchblatt gibt keine Auskunft über den Wert oder den Verkaufspreis der Immobilie. Dies wird auch nicht im Grundbuch eingetragen. In
besonderen Fällen kann man einen Kaufvertrag aus dem Archiv anfordern, aber der darin angegebene Kaufpreis ist nicht aussagekräftig: Nicht selten
(wahrscheinlich sogar häufiger) wird ein niedrigerer Kaufpreis als der tatsächlich gezahlte Betrag angegeben, um weniger Gewinn und Grunderwerbssteuer
zu zahlen, oder ein höherer, um mehr Geld für einen Hypothekenantrag zu erhalten. Da es in Ungarn keine Vermögenssteuer gibt wird dieser nicht erfasst
und es können keine zuverlässigen Schätzungen vorgenommen werden.
Robert Kemkers - GeGe Group Kft. (GeGe Immobilienhändler und Bewerter)