Immobilien in Griechenland : Kaufablauf und Nebenkosten

Jos Deuling,  Freitag, 28. Oktober 2011

Topfpflanzen für ein Haus auf der griechischen Insel Santorini
Topfpflanzen für ein Haus auf der griechischen Insel Santorini

Sobald Sie ein Haus finden, das zu Ihnen passt und Sie entschließen sich das Haus zu kaufen, sollten sie diese grundlegenden Schritte befolgen:

1. Benennen Sie einen Rechtsanwalt.

Benennen Sie einen Rechtsanwalt, um Ihnen in den Prozess zu unterstützen und zu vertreten. Sie sollten einen zuverlässigen Rechtsanwalt benennen. Falls Sie das Haus kaufen mittels ein Makler können Sie Ihr Makler fragen nach eine liste mit zuverlässigen Rechtsanwälten.

2. Benennen Sie einen Notar.

Um gültig zu sein, muss jeder Immobilienkauf in der Gegenwart eines Notars erfolgen. Der Notar vertritt nicht die Interessen des Käufers, er ist nur ein Beamter. In seiner Gegenwart wird der Vertrag gelesen und er sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer den Inhalt verstehen bevor sie den Vertrag unterzeichnen. Der Notar entwirft den Vertrag und ist verantwortlich für die Überprüfung und Registrierung der Transaktion beim Hypothekdarlehen Register. Mit dieser Registrierung erwirbt der Käufer das offizielle Eigentumsrecht der Immobilie.

3. Kopie der Eigentumsurkunde und Überprüfung im Hypothekendarlehen Register.

Der Verkäufer muss Ihnen eine Kopie der Eigentumsurkunde übertragen, damit Sie beim Urkunde Register die Urkunde überprüfen können. Dies kann mithilfe des Rechtsanwalts erfolgen.

Das Folgende soll überprüft werden:

  • Der Verkäufer ist der einzige Besitzer der Immobilie.
  • Die Immobilie ist unbelastet.
  • Alle Grundsteuern sind bezahlt worden.
  • Der Bau wurde in Übereinstimmung mit allen Baugenehmigungen abgeschlossen.
  • Nur wenn alles stimmt, soll das Verfahren weiter gehen.
4. Steuernummer erfragen.

Sie können in Griechenland eine Immobilie nur kaufen wenn Sie über eine Steuernummer verfügen. Ihr Anwalt kann beim lokalen Steueramt eine Steuernummer beantragen.

5. Bezahlen Sie die Grunderwerbssteuer.

Vor der Unterzeichnung des Vertrages müssen Sie die Grunderwerbssteuer beim lokalen Steueramt zahlen. Dies kann mithilfe des Rechtsanwalts erfolgen.

6. Die Unterzeichnung des Vertrages.

Ein Vertrag ist nur gültig, wenn er in Gegenwart eines Notars unterzeichnet ist. Nach Unterzeichnung des Vertrages registriert der Notar die Transaktion beim Hypothekdarlehen Register.

7. Eigentumsnachweis.

Nach Registrierung des Vertrages beim Hypothekdarlehen Register können Sie mit Unterstützung Ihres Rechtsanwalts ein Eigentumsnachweis beim Register beantragen.

8. Grundbuch.

Man benötigt ein Eigentumsnachweis um die Immobilie unter den Namen des Käufers im Grundbuchamt zu registrieren. Nicht alle Regionen in Griechenland haben zur Zeit ein Grundbuchamt. In Gebieten ohne Grundbuchamt gilt der Eigentumsnachweis des Hypothekdarlehen Registers als offizieller Eigentumsnachweis. Es ist wichtig, daß alles sorgfältig und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Ein zuverlässiger Rechtsanwalt zahlt sich aus! Sorgen Sie im jeden Fall dafür, daß der Griechische Rechtsanwalt gut Deutsch spricht. Um sicher zu gehen, können sie natürlich auch Ihre Immobilie via eines Deutschen Maklers kaufen.

Wie hoch sind die Nebenkosten?

Zur Ermittlung der Nebenkosten verwendet man eine "objektive" Bewertung der Immobilie. Das lokale Steueramt und der Notar bewerten die Immobilie. Bewertungsfaktoren sind ein Standardpreis pro Quadratmeter, lokale Daten und spezifischen Details der Immobilie. Diese "objektive" Bewertung der Immobilie ist zu vergleichen mit der Deutschen Grundsteuer. Besonders wenn man bedenkt, daß diese "objektive" Bewertung in Griechenland auch für die Feststellung der jährlichen Grundsteuer verwendet wird.

Der Käufer hat die folgenden Nebenkosten zu zahlen:

  • Das Honorar des Rechtsanwaltes: ca. 1-2% (laut Vereinbarung) des Verkaufspreises. Dazu noch die Kosten der juristischen Forschung und andere rechtliche Beratung.
  • Kosten des Notars: 1,3% über den Grundsteuersatz.
  • Grunderwerbssteuer: Beläuft sich auf 9% für Grundsteuer bis zu 15.000 Euro und 11% für die Grundsteuer über 15.000 Euro. In Regionen ohne Feuerwehr fallen diese Zahlen auf 7% bzw. 9%.
  • Gemeinde Steuern: Diese belaufen sich auf 3% der oben genannten Grunderwerbssteuer.
  • Grundbuchamt: Die Gebühr für die Registrierung im Hypotheken Register beläuft sich auf 0,45% der Grundsteuer.
  • Courtage: Die Courtage beträgt zwischen 2-5% des Verkaufspreises, abhängig von der Agentur und der Lage der Immobilie.
Jährliche Kosten :

Kommunalen Steuern: Die Gemeindesteuer liegt zwischen 0,025% - 0,035% auf die Grundsteuer und wird in der Stromrechnung ausgewiesen. Jährliche Grundsteuer: Eigentümer zahlen eine jährliche Grundsteuer, nur wenn die Grundsteuer höher als 243.000 Euro liegt. Die Steuersatz beträgt 0,3% bis 0,8% der Grundsteuer.

Wie wird der Besitz von Immobilien in Griechenland gesichert?

Der Besitz von Immobilien in Griechenland ist mittels einer Registrierung im Hypothekdarlehen Register gesichert. Anwälte haben das Recht die Einträge im Register zu überprüfen. Eine Überprüfung wird durchgeführt um festzustellen ob irgendwelche Ansprüche, Pfandrechte oder nicht gezahlte Steuern offen sind.
 


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