Hauskauf in Frankreich: Leitfaden für Käufer und Investoren

James Mansfield,  Donnerstag, 18. November 2021

Weinberge von Sancerre 

(Dieser Artikel wurde mit Hilfe der Übersetzungsmaschine Deepl.com vom Niederländischen ins Deutsche übersetzt.)

Wenn Sie kein Französisch sprechen, lassen Sie alle Verträge von einem offiziellen Übersetzer ins Deutsche übersetzen.

Wenn Sie ein Angebot machen, sollten Sie immer unter dem Angebotspreis bleiben.

Die Maklerprovision beträgt 5 bis 8 %. Fragen Sie den Makler, ob die Provision bereits im Preis des Hauses enthalten ist.

Erkundigen Sie sich nach den Kosten für den Notar. Diese belaufen sich in der Regel auf etwa 6 %.

Der Makler ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Angebot an den Verkäufer weiterzuleiten. Auch wenn er das Angebot für zu niedrig hält. Ein unverbindliches Angebot können Sie nicht abgeben. Wenn Sie ein Angebot gemacht haben, müssen Sie von nun an bestimmte Regeln beachten.

Der Verkäufer muss schriftlich bestätigen, dass er das Angebot annimmt. Nach Erhalt des Schreibens haben Sie 7 Tage Zeit, Ihre Meinung zu ändern, ohne dass eine Strafe fällig wird.

Es ist nicht notwendig, eine Vorauszahlung zu leisten, nachdem Sie ein Angebot gemacht haben. Das ist gesetzlich gar nicht erlaubt. Eine Vorauszahlung kann erst nach Abschluss des Kaufvertrags geleistet werden.

In Frankreich regelt der Notar den offiziellen Verkauf. Der Notar muss sicherstellen, dass der Käufer genau weiß, was er da unterschreibt. Dazu ist der Notar gesetzlich verpflichtet. Sie können ihm also gerne alle Fragen stellen, die Sie haben. Alternativ können Sie auch selbst einen Notar beauftragen, der die Transaktion zusammen mit dem Notar des Verkäufers abwickelt.

Sobald Sie den Kaufvertrag unterzeichnet haben, sind Sie verpflichtet, die Immobilie zu kaufen. Sie haben noch eine Frist von 7 Tagen, um den Kauf rückgängig zu machen. Es kann auch andere Gründe geben, die es rechtlich möglich machen, auf den Kauf zu verzichten, zum Beispiel der Finanzierungsvorbehalt.

Bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, gehen Sie noch einmal durch das ganze Haus und überprüfen Sie, ob alles wie vereinbart ist. Und prüfen Sie, ob etwas fehlt.

Der Verkäufer muss zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Reihe von technischen Standardprüfberichten () vorlegen. Trauen Sie diesen Berichten nicht ganz. Und stimmen Sie niemals dem Vorschlag des Verkäufers zu, eine Haftungsausschlussklausel in den Kaufvertrag aufzunehmen. Lassen Sie das Haus immer selbst inspizieren. Die Kosten für einen Inspektionsbericht stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die Sie für die Beseitigung der versteckten Mängel aufwenden müssen.  


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