SpanienLive, Sonntag, 28. Februar 2021
Ohne NIE läuft nichts. Auf diese Formel reduziert sich der bürokratische Teil des Lebens, wenn man in Spanien seinen Hauptwohnsitz nimmt oder einfach
nur in Spanien Geschäfte machen will. Will man ein Bankkonto eröffnen, einen Handyvertrag abschließen, eine Arbeit aufnehmen, ein Auto oder Haus
kaufen, dann ist die Identifizierungsnummer für Ausländer (NIE) unabkömmlich. Alle Infos über die NIE, das Ausländerzertifikat und die
Residentenkarte („residencia“).
Also auch ohne Wohnsitz in Spanien kann eine NIE notwendig sein, etwa für Erbangelegenheiten, Immobiliengeschäfte, Firmengründung oder sonstige
wirtschaftliche Tätigkeiten in Spanien. Die Nummer wird von der spanischen Ausländerpolizei zugeteilt, gilt ein Leben lang und ist zugleich
Steuernummer.
Wer in Spanien keine NIE hat, existiert praktisch nicht – Ohne diese Nummer bekommt man kein Bankkonto und keinen Telefonanschluss
Die NIE (número de identidad de extranjero) beantragt man normalerweise nach der Ankunft in Spanien bei der Ausländerabteilung der Nationalpolizei
(comisaría general de extranjería y fronteras de la policía nacional). Und man erhält sie zusammen mit dem Ausländerzertifikat, das alle Ausländer,
die sich länger als drei Monate am Stück in Spanien aufhalten, theoretisch beantragen müssen.
Das Zertifikat, das unter den Residenten auch „residencia“ genannt wird, bescheinigt die vorgeschriebene Eintragung in das Register für EU-Ausländer.
Diese Pflicht gilt auch für Schweizer.
Mancherorts werden für die NIE-Beantragung telefonisch oder via Internet Termine vergeben, anderorts kann man vormittags einfach aufs Amt der
Ausländerpolizei gehen, wo man aber unter Umständen länger warten muss. Erfahrungen zeigen, dass es in Kleinstädten weniger Warteschlangen gibt, in
Madrid und Barcelona hingegen längere Wartezeiten entstehen können. Wobei es meist eine kleinere Schlange für EU-Ausländer und eine längere für alle
anderen Einwanderer gibt. Hier können Sie sehen, ob Sie in der zuständigen Ausländerbehörde Termine buchen können.
Sogar wer nicht in Spanien lebt, aber etwa eine spanische Immobilie kaufen will, braucht eine NIE, welche zugleich Steuernummer ist
Man kann, wie schon angedeutet, auch nur die NIE ohne Eintragung ins Ausländerregister beantragen, wenn man glaubhaft macht, dass man nicht in
Spanien lebt, aber die Nummer geschäftlich benötigt. Wer sich nicht in Spanien aufhält, kann den Antrag für die Ausländernummer über die spanischen
Konsulate in Deutschland, Österreich und der Schweiz stellen.
Bis die NIE über die über die Konsulate erteilt wird, vergehen allerdings unter Umständen ein paar Monate - also rechtzeitig den Antrag stellen! Wer
es eilig hat, sollte lieber seinen Spanienaufenthalt nutzen, und den NIE-Antrag mit Pass oder Personalausweis direkt bei der Ausländerpolizei
vorlegen.
Der Antrag muss übrigens im Konsulat im Heimatland wie bei der spanischen Ausländerpolizei persönlich vorgelegt werden. Beratungs- oder Anwaltsbüros
(gestorías) helfen unter Umständen beim Ausfüllen, dürfen aber nicht mehr wie früher auch den Behördengang erledigen.
Auch die Steuerfrage spielt bei der Entscheidung eine Rolle, ob sich die EU-Ausländer in Spanien offiziell anmelden
Wer einen Wohnsitz in der deutschsprachigen Heimat wie in Spanien hat, sollte erst einmal mit einem Rechts- oder Steuerberater sprechen, bevor er
auch die Eintragung ins spanische Ausländerregister vornimmt. Denn aus der Anmeldung im Register wird von den spanischen Behörden zuweilen
interpretiert, dass auch der steuerliche Sitz in Spanien liegt. Aus dem alleinigen Besitz der NIE aber üblicherweise nicht.
Auch wenn also das Gesetz den Eintrag ins Ausländerregister nach drei Monaten Spanienaufenthalt vorschreibt, kann in der Praxis die Entscheidung des
ausländischen Bürgers über die Register-Anmeldung unter Umständen davon abhängen, wo der offizielle Hauptwohnsitz liegen soll - von dem sich
steuerliche Pflichten sowie natürlich auch das Recht auf bestimmte staatliche Sozialleistungen ableiten können.
Viele deutsche Rentner, die überwiegend in Spanien leben, melden sich in Spanien derzeit nicht an, weil sie glauben, dass sie steuerlich dann
schlechter dastehen.
Das Ausländerzertifikat ist in Wirklichkeit nur eine kleine grüne Residentenkarte, die aber nicht als Ausweis dient
Hinter dem hochtrabenden Wort Ausländerzertifikat (certificado de registro de ciudadano de la unión) verbirgt sich nichts anderes als eine
scheckkartengroße grüne Karte - früher war es ein grünes DIN-A4-Blatt. Es hat kein Foto, dient nicht als Ausweis, enthält aber die Personendaten,
Anschrift und die NIE-Nummer. Zum Ausweisen in Spanien muss man also leider den heimischen Reisepass oder Personalausweis dabeihaben – oder
wenigstens den Führerschein, der etwa zur Legitimierung bei Kreditkartenzahlung, meistens ausreicht.
Alles in allem eine immer noch ziemlich bürokratische Regelung - und das im EU-Zeitalter. Aber, um es noch einmal klar zu sagen: Wer sich als
Kurzzeitbesucher oder Langzeiturlauber weniger als drei Monate am Stück in Spanien aufhält, kann dies mit gutem Gewissen ohne Papierkrieg und
Anmeldung im Ausländerregister tun.
Wer länger in Spanien bleibt, sollte sich jedoch über seine Anmeldepflichten, aus denen sich auch Rechte (wie etwa das kommunale Wahlrecht) ableiten,
gut informieren. Ein weiterer Vorteil ist etwa der „Residentenrabatt“, mit dem „offizielle“ Bewohner Mallorcas oder der Kanarischen Inseln preiswert
zum spanischen Festland und wieder zurück reisen können.
Dieser Artikel wurde ursprünglich auf SpanienLive.com veröffentlicht