AllesFrans, Sonntag, 13. November 2016
Mehr als 5,4 Millionen Häuser in Frankreich sind nicht an die Kanalisation angeschlossen. Es ist die Verantwortung jedes Hauseigentümers, für eine den
Normen entsprechende Anlage zur Abwasserentsorgung zu sorgen.
Bis 1981 verfügten die Häuser, die nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen waren, über ein septisches System zur Behandlung von
Schwarzwasser (aus der Toilette), eine sogenannte "fosse septique". Grauwasser (aus Waschbecken, Dusche usw.) wurde in Fettabscheidern entsorgt. Seit
1982 muss jede Anlage aus einem septischen Tank bestehen, der sowohl Schwarzwasser als auch Grauwasser, jedoch kein Regenwasser (z. B. von den
Dachrinnen), behandelt. Ein neuer Standard für diese "fosse toutes eaux" wurde 1999 eingeführt. Die Gemeinde kontrolliert diese Systeme über den
öffentlichen Abwasserentsorgungsdienst (den SPANC).
Anlage unter Kontrolle
Vor dem 1. Januar 2013 hat jedes französische Haus eine Inspektion durch den SPANC erhalten.
Wurde die Anlage 1999 oder später installiert oder saniert, sollten Sie in der Regel eine Funktionsdiagnose erhalten haben. Diese beschreibt die
Bestandteile der Anlage, ihre Zugänglichkeit, Wartungsmängel und gegebenenfalls Verstöße gegen die Vorschriften. Diese Diagnose stellt auch fest, ob der
Betrieb der Anlage keine Gefahren für die Umwelt, die Gesundheit oder Belästigungen verursacht.
Wurde die Anlage vor 1999 installiert, wurden strengere Kontrollen durchgeführt. Wenn der SPANC die Anlage abgelehnt hat, wurden Arbeiten
vorgeschrieben. Waren die Gesundheit oder die Umwelt gefährdet, mussten diese Arbeiten innerhalb von 4 Jahren durchgeführt werden.
Ein Dekret vom 27. April 2012 (veröffentlicht im Amtsblatt vom 10. Mai 2012) beschreibt klar, welche Fehlfunktionen dies betrifft (zum Beispiel die
Möglichkeit eines direkten Kontakts mit der Kanalisation). Die Frist für die Durchführung der Arbeiten kann verkürzt werden, wenn das Risiko einer
Verschmutzung erheblich ist.
Vor Beginn der Arbeiten muss das Projekt dem SPANC vorgelegt werden. Nach Abschluss überprüft der Dienst die korrekte Durchführung.
Finanzierung
Rechnen Sie mit Kosten, die bis zu 8.000 bis 10.000 € betragen können.
Die Arbeiten können unter drei Bedingungen mit einem zinsfreien Ökokredit ("éco prêt à taux zéro") finanziert werden:
- Es muss sich um Ihren Hauptwohnsitz handeln;
- Das Baujahr muss vor 1990 liegen;
- Das Sanitärsystem darf keinen Strom verbrauchen. Wenn Sie zum Beispiel eine Pumpe benötigen, weil das Gelände ansteigt, ist der zinsfreie Kredit
nicht möglich.
Der Betrag des Ökokredits beträgt maximal 10.000 €. Er kann die Lieferung und Installation des Systems sowie die damit verbundenen Arbeiten
(Erdarbeiten, Belüftung) und die Projektmanagementkosten (z. B. Ingenieurbüro) finanzieren. Er ist in der Regel innerhalb von 10 Jahren zurückzuzahlen.
Zuschüsse werden manchmal von der Gemeinde, dem Departement oder dem Regionalrat, dem Wasserunternehmen oder der Anah gewährt.
Regelmäßige Inspektion
Nach der ersten Diagnose oder der Überprüfung einer neuen Anlage führt der SPANC regelmäßige Kontrollen durch: mindestens alle 10 Jahre.
Das Ziel? Überprüfen, ob regelmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden (Schlammstand, Entleerung des Fettabscheiders usw.), ob der Tank regelmäßig
entleert wird, ob die Rohre gereinigt werden und ob die Inspektionsschächte ("regards") gut zugänglich bleiben usw.
Es gibt keinen Standard für die Häufigkeit der Entleerung. Alles hängt von der verwendeten Klärtechnik ab. Je nach Gerät sollte der Schlamm nicht mehr
als 50 % oder 30 % des Tankvolumens einnehmen.
Gemeinden können eine Wartung festlegen. Es steht Ihnen immer frei, selbst ein anerkanntes Unternehmen für die Entleerung zu beauftragen.
Was tun beim Verkauf?
Sie müssen dem Käufer einen nicht älter als 3 Jahre alten Inspektionsbericht des SPANC vorlegen. Dieses Dokument wird dem Kaufvertrag beigefügt. Wenn
Sie keine gültige Diagnose haben, vereinbaren Sie einen Termin mit dem SPANC.
Die im Inspektionsbericht vorgeschriebenen Arbeiten müssen spätestens ein Jahr nach dem Verkauf durchgeführt werden. Möchten Sie diese Arbeiten als
Verkäufer nicht selbst durchführen oder finanzieren, müssen Sie dem Käufer die Entscheidung überlassen, die Immobilie im aktuellen Zustand zu erwerben.
Dies wird für den Käufer ein Argument bei den Preisverhandlungen sein.
Eigentümer einer Immobilie mit individueller Abwasserentsorgung zahlen eine Gebühr zur Finanzierung des SPANC.
Haben Sie eine Wahl?
Ihr Haus verfügt über eine individuelle Abwasserentsorgung und es wird eine öffentliche Kanalisation gebaut. Sie sind dann verpflichtet, Ihr Haus daran
anzuschließen und die Nutzung Ihrer individuellen Anlage einzustellen. Alle notwendigen Geräte und Arbeiten für den Anschluss an das kommunale
Abwassernetz gehen zu Ihren Lasten. Sie haben eine Frist von 2 Jahren, um die Verbindung herzustellen, andernfalls hat die Gemeinde das Recht, die
notwendigen Verbindungen zwischen dem neuen öffentlichen Netz und Ihrem Haus durchzuführen (oder durchführen zu lassen) und Ihnen die Rechnung zu
schicken!