SpanienLive, Dienstag, 23. Februar 2021
Viele deutschsprachige Senioren zieht es nach Spanien, um dort den wohlverdienten Ruhestand zu verbringen. Das vergleichsweise milde Klima mit vielen
Sonnentagen und lange Strände vor der Haustür sind attraktive Gründe für einen Umzug nach Südeuropa. Zehntausende Deutsche, Österreicher und
Schweizer verbringen deswegen bereits ihren Lebensabend in Spanien. Vor allem auf Mallorca, auf den Kanarischen Inseln und an der Mittelmeer-
Festlandküste, wo Costa Brava, Costa Blanca und Costa del Sol besonders hoch im Kurs stehen.
Aber wie kommen die ausländischen Altersresidenten in Spanien an ihre wohlverdiente Rentenzahlung? Das geht in Europa heute ganz einfach per
Banküberweisung, die problemlos auch in Spanien ankommt. Grundsätzlich gilt freilich: Die Entscheidung, im Alter (oder auch schon früher) nach
Spanien auszuwandern, sollte reiflich überlegt und vorab mit Renten- und Krankenversicherungs-Experten sowie unter Umständen mit einem Steuerberater
besprochen werden.
Europa macht es möglich: Die heimische Rente wird heute problemlos auch auf ein spanisches Konto überwiesen
Für den Rentenantrag etwa sollte man ein paar Kleinigkeiten wissen, damit alles wie geplant läuft. Zum Beispiel die deutschen Ruheständler, welche
die größte Zahl in der deutschsprachigen Rentnergemeinde unter der spanischen Sonne ausmachen: Für sie sind vor allem zwei Rentenquellen denkbar: a)
Die deutsche Rente, was der Normalfall sein dürfte. b) Eine Kombination aus deutschen und spanischen Rentenansprüchen, wenn der Antragsteller doch
schon länger in Spanien lebt, sogar dort gearbeitet und in die Sozialversicherung eingezahlt hat.
Zunächst der einfachste Fall: Wer bereits mit im Heimatland genehmigter Rente nach Spanien zieht, muss seinem Versicherungsträger lediglich die neue
Adresse und eventuell die neue Kontonummer übermitteln. Die Rente wird problemlos auch auf ein spanisches Konto überwiesen.
Wer seine Rente erst nach dem Umzug in Spanien beantragt, kann dies bei der spanischen Sozialversicherung oder auch direkt im Heimatstaat
tun
Wer aber erst in Spanien seine Rente beantragt, muss sich laut den europäischen Regeln an das örtliche Büro der spanischen Sozialversicherung wenden
und dort seine Antragsformulare einreichen. Das gilt im Prinzip auch für jenes Ruhegehalt, das aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen
soll. Das Instituto Nacional de Seguridad Social organisiert dann alles Weitere und leitet die Anträge an die im Heimatland zuständige Behörde
weiter.
Viele ältere Residenten in Spanien haben freilich Berührungsängste mit den spanischen Behörden, weil sie etwa die Landessprache nicht gut
beherrschen. Oder auch weil sie sich aus diversen Gründen gar nicht offiziell in Spanien anmelden wollen. Für sie gibt es eine Hintertür zum
Rentenantrag, den sie trotz europäischer Regeln unter Umständen doch im Heimatland einreichen können.
Fragen und Probleme: Alle Versicherungsträger haben Rentenberater, welche sich mit dem internationalen Recht auskennen
Die deutsche Rentenversicherung erklärt beispielsweise: „Haben Sie in Ihrem Wohnstaat keine Versicherungszeiten, können Sie den Antrag auch direkt
in dem Staat stellen, in dem Sie zuletzt versichert waren.“ Wer also in Spanien nie in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann also durchaus
seinen Antrag direkt der heimatlichen Rentenanstalt übermitteln.
Aber Vorsicht: Wenn Rentenansprüche in der Heimat und in Spanien bestehen, führt kein Weg um das spanische Instituto Nacional de Seguridad Social
herum. Eine Umgehung könnte sogar unerwünschte bürokratische Komplikationen provozieren.
Wer nicht sicher ist über die korrekte Antragsstellung, sollte auf jeden Fall einen Rentenberater kontaktieren. Das geht auch per Telefon oder
Internet. Die Versicherungsträger in der Heimat wie in Spanien haben hilfsbereite Experten für internationale Rentenangelegenheiten.
Wer als Rentner seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat, muss dort theoretisch auch Steuern zahlen – Dies hängt aber von der Höhe des
Einkommens ab
Steuerpflichtig sind Renten übrigens auch in Spanien, soweit der Lebensmittelpunkt dort liegt. Rentner, die als einzige Einnahmequelle ihr Ruhegehalt
haben, müssen in Spanien eine Steuererklärung ab 11.200 Euro jährlich abgeben (Stand 2012). Wobei natürlich die üblichen Freibeträge, die von den
persönlichen Verhältnissen abhängen, geltend gemacht werden können.
Viele deutsche Spanien-Rentner bevorzugen derzeit, ihren Steuersitz in Deutschland zu lassen, weil dies unter Umständen günstiger sein kann.
Einzelheiten sollte man eventuell mit einem Steuerberater besprechen.
In Spanien hilft beim Ausfüllen der Steuererklärung ein spanisches Beratungsbüro (gestoría) oder auch das Finanzamt (hacienda) selbst. Deutsche
Beamtenpensionen werden übrigens, auch wenn man in Spanien lebt, immer in Deutschland besteuert.
Offiziellen Schätzungen zufolge leben übrigens über eine halbe Million Deutsche mehr oder weniger fest in Spanien, 24.000 Schweizer (nicht nur
deutschsprachige) und 8.000 Österreicher. Inoffiziell sind es wohl eher mehr, da sich nicht alle Ausländer in Spanien anmelden.
Man kann davon ausgehen, dass wenigstens ein Drittel, vielleicht sogar die Hälfte aller EU-Residenten in Spanien Pensionäre sind - so dass es unter
dem Strich hunderttausende deutschsprachige Spanien-Rentner geben dürfte.
Dieser Artikel wurde ursprünglich auf SpanienLive.com veröffentlicht