Jos Deuling, Samstag, 6. April 2019
Einen Anwalt in Spanien einschalten
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen möchten, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. In Spanien hat der Käufer einer Immobilie
weniger Schutz als in den Niederlanden. Dies liegt an verschiedenen Faktoren. Zum Beispiel sind Verkäufer nicht verpflichtet, versteckte Mängel zu
melden. Auch die Rolle des spanischen Notars ist eingeschränkt. Er achtet hauptsächlich darauf, dass die Interessen des Staates gewahrt bleiben und dass
die Steuern eingezogen werden.
Das spanische Wort für Anwalt ist Abogado. Ein Abogado überprüft, ob der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist und ob
keine offenen Schulden oder unbezahlten Rechnungen bestehen. Außerdem prüft er, ob die Immobilie über die erforderlichen Baugenehmigungen verfügt. In
der Vergangenheit wurden viele Häuser ohne Baugenehmigung errichtet. Der Käufer einer Immobilie ohne korrekte Baugenehmigung kann in Zukunft als
Eigentümer mit Verwaltungsstrafen wegen deren Fehlens konfrontiert werden. In einigen Fällen kann er sogar gezwungen werden, das Haus abzureißen.
Da Käufer und Verkäufer oft bereits privat Vereinbarungen treffen, ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten. Bei diesen Vereinbarungen, mit
denen die Immobilie reserviert oder festgelegt wird, werden oft bereits hohe Beträge gezahlt. Ein Anwalt überprüft die privaten Vereinbarungen und ob
die Bedingungen des Kaufvertrags angemessen sind und keine versteckten Risiken enthalten. So ist es beispielsweise wichtig, dass die Person, an die Sie
die Anzahlung leisten, tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist. Es ist auch ratsam, in dieser Voruntersuchung bereits die rechtliche Lage der
Immobilie zu klären. Nachdem diese Untersuchung abgeschlossen ist, erstattet der Anwalt Bericht. Wenn alles in Ordnung ist und Sie mit dem Kauf
fortfahren möchten, kann Ihnen der Anwalt auch im weiteren Verlauf behilflich sein. Wenn Sie als ausländischer Käufer beispielsweise Geld auf das
spanische Bankkonto des Verkäufers überweisen müssen, kann Ihr Anwalt Ihnen dabei helfen.
Was macht ein Anwalt genau beim Immobilienkauf?
- Beratung, wie Sie die Immobilie offiziell auf Ihren Namen übertragen. Das rechtliche Eigentum spielt eine wichtige Rolle bei der Zahlung der
Steuern.
- Beratung zur besten Finanzierung der Immobilie: über eine Hypothek, durch Gründung eines Unternehmens. Er berät auch, wie Sie die Kosten so niedrig
wie möglich halten können.
- Regelung einer Bevollmächtigung, falls Sie bei der Übergabe nicht persönlich anwesend sein können.
- Vorbereitung der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Zahlung des Kaufpreises. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass das Geld von der ausländischen
Bank des Käufers auf das spanische Bankkonto des Verkäufers überwiesen wird.
- Überprüfung, ob es keine Probleme bezüglich einer fehlenden Baugenehmigung gibt.
- Erstellung des vorläufigen Kaufvertrags (contrato de arras oder contrato de compraventa).
- Erstellung oder Anpassung des Vertrags zwischen Bauherrn, Architekt und Kunde (für den Fall, dass Sie ein neues Haus bauen lassen).
- Überprüfung, ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist.
- Überprüfung der Immobilie auf Pfändungen, Hypotheken und andere Rechte.
- Überprüfung, ob die Immobilie über die richtigen Zertifikate verfügt.
- Überprüfung, ob der Verkäufer alle seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
- Kommunikation mit dem Notar (Terminvereinbarung und korrekte Daten).
- Sicherstellung eines korrekten Eigentumsübergangs.
- Hilfe bei der Beantragung einer NIE-Nummer. Die NIE (número de identificación de extranjeros) ist die Steuernummer für Nicht-Residenten. Sie
benötigen eine NIE-Nummer, um die bei einem Immobilienkauf fälligen Steuern zu zahlen.
Können Sie jedem Anwalt vertrauen? Grundsätzlich ja, aber es ist dennoch ratsam, Vorsicht walten zu lassen. Es ist möglicherweise
besser, nicht den Anwalt zu beauftragen, den der Makler oder Bauträger von sich aus empfiehlt. Es besteht die Gefahr, dass der Anwalt die Interessen des
Maklers und Bauträgers mitberücksichtigt. Sollten Sie sich dennoch für diesen Anwalt entscheiden, fragen Sie ihn unbedingt, ob er ausschließlich Ihre
Interessen vertritt und nicht die des Maklers oder Bauträgers.
Wenn Sie einen spanischen Anwalt beauftragen, sollten Sie bedenken, dass er höchstwahrscheinlich nicht mit dem
niederländischen
Steuersystem vertraut ist. Er kann Ihnen daher keine Beratung darüber geben, wie Sie Ihr Zweithaus in Spanien bei der niederländischen
Steuerbehörde angeben müssen.
Wenn Sie selbst wenig oder kein Spanisch sprechen, ist es am besten, einen Anwalt zu beauftragen, der Niederländisch spricht. In
Spanien sind einige niederländische Anwälte tätig, die Niederländer beim Kauf eines Hauses in Spanien unterstützen. Wenn Sie einen spanischen Anwalt
beauftragen, stellen Sie sicher, dass er gut Englisch spricht. Das erleichtert die Kommunikation. Vielleicht können Bekannte, die bereits in Spanien
leben, einen spanischen Anwalt empfehlen. Es ist auch wichtig, auf die Spezialisierungen einer Anwaltskanzlei zu achten, da nicht jeder Anwalt über
ausreichende Kenntnisse im spanischen Immobilienrecht verfügt.