Hausinspanien.de, Montag, 16. Januar 2017
Viele Käufer eines Hauses in Spanien machen den Fehler dass sie auf die unten aufgeführten Punkte im Kaufvertrag zu wenig achten.
- Die Zahlung nicht zu schnell vornehmen.
Bevor sie die erste Zahlung an die verkaufende Partei richten, müssen Sie sich sicher sein können dass Sie alles, was Sie gerne in den Vertrag
aufgenommen haben wollen, ausgehandelt haben. Wenn sie erst einmal eine Anzahlung geleistet haben, bekommen Sie nachträgliche Änderungswünsche an den
Verkäufer nur schwer realisiert. Der Verkäufer hat dann bereits einen Teil der Kaufsumme in seinem Besitz und hierdurch wird ihre
Verhandlungsposition möglicherweise geschwächt.
- Es wird nicht alles niedergeschrieben.
Oft werden in den Verhandlungen über den Kauf wichtige Sachen vor sich her geschoben. Z.B. eine Festlegung über noch durchzuführende Malerarbeiten,
die noch ausgeführt werden müssen. Das geschieht dann oft mit der Ausrede “…das tun wir dann später..” oder “…das wird schon geregelt…”. Es ist kein
Problem dass noch etwas an der Wohnung getan werden muss, aber bringen Sie dies dann sofort zu Papier. Damit verhindern Sie spätere Diskussionen.
- Die angegebenen Quadratmeterzahlen werden nicht ausreichend kontrolliert.
Oft werden die Quadratmeterzahlen des Grundstückes sowie der Wohnung nicht ausreichend kontrolliert. Diese müssen mit den Quadratmeterangaben, die im
Eigentumsregister / Kataster angegeben sind, übereinstimmen. Es kommt oft vor dass es Abweichungen gibt, und dies muss überhaupt kein Problem sein.
Jedoch sollten eventuelle Unterschiede beim Erwerb der Immobilie durch den Verkäufer korrigiert werden.
- Es wird nicht nachgefragt, ob ein grösserer Umbau geplant ist.
Dies ist besonders wichtig wenn Sie z.b. ein Apartment in einem Wohnkomplex kaufen. Für den Fall das große Bau- oder Umbauarbeiten am Dach oder der
Fassade geplant sind ist dies bei der Eigentümer-Vereinigung bekannt. Und es ist sehr nützlich um so etwas zu wissen bevor sie kaufen. Hier kann es
nämlich um große Beträge gehen, abhängig vom Umfang der durchzuführenden Arbeiten.
- Es wird nicht kontrolliert, ob die verkaufende Partei auch wirklich der Eigentümer ist.
Sind die Verkäufer wirklich die Eigentümer? Oder sind es z.B. Erben, die erst noch Eigentümer werden müssen. Oder stammt die Wohnung aus einer
Gesellschaft die nicht mehr besteht und ist dies dann auch wirklich im Eigentumsregister / Kataster geändert?
Wenn solche Überraschungen im Nachhinein auftauchen ist das alles andere als schön. Es kostet oft viel Zeit und Geld um diese Probleme zu lösen.
Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen.
Haus in Spanien
Tel : (+34) 699 775 233
E.
I.