Kaufurkunde unterschreiben? Vergessen Sie nicht, aufzurechnen

Hausinspanien.de,  Montag, 25. November 2013

Feld mit Blumen 

Der Moment der Unterschrift ist der Moment, in dem Sie alles aufrechnen müssen.

Dies müssen Sie immer machen.

  • Listen Sie alle rückständigen Bezahlungen auf.
  • Rechnen Sie die Steuer aus, die der Verkäufer zahlen muss.
  • Bringen Sie all diese Beträge in Abzug, wenn Sie vor dem Notar sitzen.

Der Verkäufer hat meistens keine schlechten Absichten.

Meistens hat es damit zu tun, dass er selber nicht genau weiss, was genau eigentlich seine Zahlungsverpflichtungen sind.

Jahre nach dem Kauf lag noch ein Zahlungsbescheid im Briefkasten

Der Verkäufer ist verpflichtet eine Gemeindesteuer zu zahlen über die katastermässige Wertsteigerung des Grund und Bodens. Die Höhe des Bescheides ist abhängig vom Zeitraum, die er Eigentümer ist. Diese Gemeindesteuer heisst "Plus Valïa". Lassen Sie diesen Betrag immer ermitteln und ziehen Sie ihn ab vom Kaufpreis.

"Aber der Verkäufer war so nett! Er hat noch mit der Hand auf seinem Herzen versprochen, dass er es tun wollte.“

Und wenn er es doch nicht tut? Dann liegt noch Jahre nach dem Kauf auf einmal eine Rechnung im Briefkasten.

Der Verkäufer wusste nicht einmal, dass noch ein Betrag offen war.

Im allgemeine wird nur geprüft, ob die letzte Rechnung für die Immobiliensteuer, im spanischen “IBI”, die veranschlagt wurde, bezahlt ist. Das reicht nicht aus.

Das Folgende habe ich erlebt bei der Kontrolle der Übertragung. Der Verkäufer hatte immer ordentlich seine Steuerbescheide bezahlt. Er wusste nicht einmal, dass es noch einen offenen Betrag gab.

Es ist nur nicht gut aufgepasst worden, als er damals kaufte. Und es stellte sich heraus, dass noch Immobiliensteuer für 1 Jahr offen war – vom vorigen Eigentümer. Mit dem dazugehörigen Bussgeld für 6 Jahre.

So kann es beinahe nicht mehr schief gehen.

Ist Ihr Verkäufer nicht in Spanien steuerpflichtig? Das heisst, versteuert er sein Einkommen nicht in Spanien? In diesem Fall weist der Notar darauf hin, dass 3% der Kaufsumme nicht an den Verkäufer, sondern an den spanischen Fiskus bezahlt werden müssen.

Der Notar weist darauf hin. Dabei bleibt es.

Der Notar führt den einbehaltenen Betrag aber nicht ab. Sie – oder die Stelle die Ihre Urkunde finanziell abhandelt, muss die einbehaltenen 3% innerhalb von 30 Tagen dem spanischen Fiskus überweisen.

Das kann schiefgehen.

Ihr Verkäufer behauptet in Spanien steuerpflichtig zu sein. Er legt die verkehrten Beweise vor und kann auf diese Art die komplette Kaufsumme kassieren. Er verschwindet mit der “Beute” in ein Land ausserhalb Spaniens.

Die nicht entrichteten 3% vom Kaufpreis werden dann früher oder später bei Ihnen kassiert. Hierbei muss man gut aufpassen, das kann nämlich schnell schiefgehen.

Vom Nachfolgenden sollte man eigentlich ausgehen, aber man muss doch aufpassen.

Bei der Eigentümervereinigung nachfragen, was noch offen ist – und diesen Betrag einbehalten von der Kaufsumme.

Vor allem mit unbezahlten Rechnungen für Wasser und Strom können Sie Ärger bekommen. Nicht nur dass Sie diese bezahlen müssen, es könnten auch bereits die Zähler abmontiert sein. Die Wichtigkeit dieser Kontrolle ist allgemein bekannt, aber doch muss man darauf achten.

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