Haus verkaufen in Spanien: Kosten Verkäufer können 20% des Verkaufspreises betragen

Jos Deuling,  Samstag, 7. September 2013

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Dieser Artikel ist Teil einer Serie von sieben Artikeln über den Verkauf einer Immobilie in Spanien. Die anderen Artikel in der Serie decken die folgenden Themen:


Verkäufer Kosten

Auf dem Höhepunkt der spanischen Immobilienblase wurden einige Verkäuferkosten vom Käufer übernommen. Die Plusvalía Steuern zum Beispiel. Jetzt ist dies nicht mehr der Fall. Der spanische Immobilienmarkt ist ein Käufermarkt geworden.

Wertzuwachssteuer

Wenn Sie Ihr Haus mit Gewinn verkaufen, müssen Sie in Spanien eine Wertzuwachssteuer zahlen.

Ansässig in Spanien

21% auf den Teil zwischen 0 € und 6000 €
25% auf den Teil zwischen 6.000 € und 24.000 €
27% auf den Teil über 24.000 €
Nicht ansässig in Spanien

Ein Ausländer zahlt 21% Wertzuwachssteuer.

Plusvalía Steuern

Die ­Plusvalía, wörtlich "mehr Wert" ist eine kommunale Steuer, die vom Verkäufer vom Verkaufswert des Hauses getragen werden muß. Grundlage für die Berechnung dieser Steuer ist der Kataster-Wert (Valor­Catastral) der Immobilie und die Anzahl der Jahre dieser Immobilie in Ihrem Besitz.

Für zusätzliche Informationen über die Steuern sehen Sie

Vermittlungsgebühr

Der spanische Verband der Immobilienmakler empfiehlt eine Rate von 3%. In der Praxis jedoch reichen die Kosten von 3% bis 10% des Verkaufspreises. Vielleicht gehört der 10% Satz der Vergangenheit an, als der spanische Immobilienmarkt noch boomte.

Für zusätzliche Informationen über den Verkaufsmakler sehen Sie

Anwaltshonorare

Die Kosten für einen Rechtsanwalt liegen zwischen 1% und 1,5% des Verkaufspreises. Sie können auch einen Festpreis mit dem Anwalt vereinbaren. Eine feste Gebühr beträgt etwa 2500 Euro.

Die Ausarbeitung des Kaufvertrages kann nicht ohne einen Anwalt stattfinden. Sehen Sie

 


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