Jos Deuling, Freitag, 28. Juli 2023
Wussten Sie, dass Ungarn aus steuerlicher Sicht sowohl für Unternehmen, Gründer, Investoren, Freiberufler als auch für Rentner und Pensionäre durchaus
ein Paradies ist? Obwohl das Land nicht offiziell als Steuerparadies betrachtet wird, bietet es doch eine Reihe attraktiver Vorteile, die es zu einem
idealen Standort für internationale Geschäftstätigkeiten und private Alterssicherung machen.
Die niedrige Körperschaftsteuer, die unkomplizierten Gründungsgesetze und die zentrale Lage in der Europäischen Union machen Ungarn zu einem äußerst
vorteilhaften Standort für Unternehmen und Investoren. Mit einer Körperschaftsteuer von pauschal 9% bietet Ungarn den niedrigsten Satz in der gesamten
Europäischen Union.
Aber nicht nur die niedrige Besteuerung macht Ungarn attraktiv. Für die Gründung eines Unternehmens sind in Ungarn lediglich ein Aktionär und ein
Direktor erforderlich, und diese können ein und dieselbe Person sein und müssen weder Bürger noch Einwohner Ungarns sein. Das macht den
Gründungsprozess sehr flexibel und einfach, insbesondere für ausländische Investoren.
Nicht-EU-Investoren finden in Ungarn einen besonders attraktiven Standort, da das Land durch eine kostengünstige und steuerfreundliche EU-
Gerichtsbarkeit Zugang zum europäischen Markt bietet. Seit 2019 gibt es in Ungarn zudem keine Devisenkontrollen mehr, was den internationalen
Geldverkehr erheblich erleichtert.
Ungarn zeichnet sich auch durch seine starke Wirtschaft, gute Infrastruktur und gut ausgebildeten Arbeitskräfte aus. Dazu kommt ein stabiles
Regierungs- und politisches System, das Offshore-Investoren eine sichere Gerichtsbarkeit bietet.
Zahlreiche Steuervorteile, wie zum Beispiel keine Dividendensteuer, keine Quellensteuer (wenn richtig strukturiert), keine Vermögensteuer sowie eine
Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen der wichtigsten Jurisdiktionen der Welt, machen Ungarn zu einem besonders steuereffizienten
Standort.
Nicht zuletzt bietet Ungarn unkomplizierte Visa- und Aufenthaltsmöglichkeiten für die meisten Ausländer, was die Mobilität von internationalen
Arbeitnehmern und Rentnern erheblich erleichtert.
Auch aus der Perspektive der persönlichen Einkommenssteuer ist Ungarn attraktiv. Die Einkommenssteuer beträgt pauschal 15% des zu versteuernden
Brutto-Einkommens, ein Satz, der für viele Menschen deutlich niedriger ist als in ihren Heimatländern.
Für Rentner und Pensionäre hat Ungarn einen weiteren steuerlichen Vorteil: Alle Zahlungen, die aufgrund des Alters erhalten werden, sind in Ungarn
steuerfrei. Sollten Rentner weitere Einkünfte haben, zum Beispiel aus Vermietung oder Zinsen, so werden diese in Ungarn pauschal mit 15% besteuert.
Mit über 70 Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen wichtigen Jurisdiktionen weltweit hilft Ungarn zudem, Verluste durch Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ungarn, obwohl es nicht offiziell als Steuerparadies anerkannt ist, sowohl für Unternehmen als auch für
Privatpersonen erhebliche steuerliche Vorteile bietet. Es ist eine Überlegung wert, dieses attraktive Umfeld für Unternehmensgründungen, Investitionen
oder den Ruhestand zu nutzen.