Jos Deuling, Mittwoch, 19. Juni 2013
Dieser Artikel ist Teil einer Serie von sieben Artikeln über den Verkauf einer Immobilie in Spanien. Die anderen Artikel in der Serie decken die
folgenden Themen:
Überreichen Sie die Hausschlüsseln nach der offiziellen Übergabe der Immobilie
Wenn der Makler einen Käufer für das Haus gefunden hat, dann sollten Sie ihm die Hausschlüssel nach Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags
(Escritura) und nach Zahlung des Kaufpreises übergeben. Es ist sehr sympathisch den Käufer bereits vor dem offiziellen Verkauf einziehen zu lassen,
aber Sie gehen hier eine Reihe von Risiken ein. Die 'Käufer' können plötzlich Rechte beanspruchen, wenn sie das Haus in Besitz genommen haben. Sie
können Schlösser ändern und sogar Schäden anrichten. Oder sie zahlen nicht mehr und weigern sich das Haus zu verlassen. Es ist dann Ihre Aufgabe, sie
aus dem Haus zu entfernen und für Schäden selbst aufzukommen.
Vermieten mit Kaufoption
Nach dem Zusammenbruch des spanischen Immobilienmarktes ist es nicht leicht eine Immobilie zu verkaufen. Vielleicht kann der Agent einen Käufer
finden, der die Immobilie mit einer Kaufoption (Leasing mit Kaufoption) mieten will. Das klingt attraktiv. Aber Sie laufen Gefahr, daß Sie mit
Menschen zu tun haben, die überhaupt nicht kaufen wollen und die nach einer Weile die Miete nicht mehr zahlen. Spanien verfügt über ein strenges
Mietrecht, so es wird schwierig sein, diese Leute aus Ihrem Hause zu entfernen. Sie müssen Klauseln im Mietkauf-Vertrag aufnehmen, damit es diesem
sogenannten 'Käufer' so schwierig wie möglich gemacht wird, Sie zu betrügen.
Um Ihr Haus mit einer Kaufoption zu vermieten ist nur dann sicher, wenn der Mietvertrag von einem Anwalt erstellt wird. Ein Anwalt kann Ihnen einen
guten rechtlichen Schutz gegen Betrüger garantieren. Lassen Sie eine Klausel aufnehmen, die die Mieter zwingt das Haus zu verlassen, wenn sie es
nicht kaufen. Nehmen Sie ebenfalls eine Klausel auf, die die Bewohner ebenfalls zwingt einen angemessenen Betrag als Anzahlung auf das Haus zu
zahlen. Wenn sie letztendlich das Haus nicht kaufen, dann verlieren sie aufgrund dieser Klausel die bereits geleistete Anzahlung. Aber Vorsicht, ein
Gericht kann erklären, daß eine solche Klausel nicht rechtlich ist.
Wenn Sie Ihr Haus mit einer Kaufoption vermieten, dann können Sie Ihre Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr zum Verkauf anbieten. Wenn
sich die Mieter nicht für den Kauf entscheiden, dann müssen Sie Ihr Haus erneut auf dem Markt anbieten. Vermieten mit Kaufoption zeigt sich als
risikoreich.
Wenn Sie Probleme mit den Mietern bekommen und die Mieter verlassen Ihr Haus ohne die Miete zu zahlen, dann lohnt es sich in der Regel nicht,
rechtliche Schritte einzuleiten.