Faustina Rossi, Montag, 27. März 2023
Beim Kauf einer Immobilie in Italien gibt es eine Reihe von
gesetzlichen Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Eine der
wichtigsten Anforderungen ist das
"Certificato di Agibilità", das als Bewohnbarkeitszertifikat verstanden werden kann. Jede
italienische Wohnung, die nach 1967 gebaut oder umgebaut wurde, sollte grundsätzlich über ein solches Zertifikat verfügen, obwohl das entsprechende
Gesetz erst 1985 in Kraft getreten ist.
In vielen kleinen italienischen Gemeinden wird dieses Zertifikat jedoch stillschweigend gewährt. Die Geometer stellen einen Antrag,
und nach 30 oder 60 Tagen wird das Zertifikat stillschweigend erteilt, ohne dass der Eigentümer eine schriftliche Bestätigung erhält. In solchen
Fällen dient der Antrag selbst als Nachweis, dass das Haus das Zertifikat von der Gemeinde erhalten hat. Dies erschwert jedoch die Kontrolle des
Vorhandenseins des Zertifikats.
Es gibt auch "italienische" Möglichkeiten, diese Voraussetzung zu umgehen. Der Eigentümer kann behaupten, dass das Haus vor 1967
erbaut wurde und seitdem keine wesentlichen baulichen Veränderungen vorgenommen wurden. Alternativ kann der Notar in der Urkunde vermerken, dass kein
"Certificato di Agibilità" vorliegt und der Käufer darüber informiert ist. Ob dies für den Käufer jedoch eine kluge Vorgehensweise ist, bleibt
fraglich. Das Problem des fehlenden Zertifikats wird somit zwar vom Verkäufer übernommen, besteht jedoch weiterhin. Sollte der Käufer in der Zukunft
die Immobilie erneut verkaufen wollen, stellt der Notar erneut dieselben Anforderungen an die vorzulegenden Dokumente.
Eine Kontrolle durch einen Geometer im Rahmen einer "Relazione Tecnica" kann den Status eines gestellten Antrags in den
Gemeindearchiven klären. Das Nachweisen der Agibilità ist eine wichtige Voraussetzung für die Erstellung der notariellen Urkunde durch den Notar.
Beim Kauf einer Immobilie in Italien sollte daher besonderes Augenmerk auf das "Certificato di Agibilità" gelegt werden. Es ist
empfehlenswert, sich von Experten wie Geometern beraten zu lassen, um mögliche Probleme im Zusammenhang mit dem Bewohnbarkeitszertifikat zu vermeiden
und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
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