Jos Deuling, Mittwoch, 12. April 2023
Das Erben einer Immobilie in einem anderen EU-Land kann komplex erscheinen. Wenn Sie in Deutschland leben und eine Immobilie in Italien erben, greift
die Europäische Erbrechtsverordnung (EEV) ein, um den Prozess zu erleichtern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die EEV Ihnen hilft,
grenzüberschreitende Erbschaften zu regeln und welche Schritte Sie unternehmen sollten.
Anwendbares Recht und Rechtswahl
Die EEV legt fest, dass grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, zur Anwendung kommt. Wenn der
Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, gilt deutsches Erbrecht. Es ist jedoch auch möglich, eine Rechtswahl zu treffen, bei
der der Erblasser das Recht eines anderen Staates bestimmt, dem er eine enge Verbindung hat. In diesem Fall könnte der Erblasser das italienische
Recht für den Erbfall wählen. Diese Rechtswahl muss ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) erfolgen oder sich aus den
Bestimmungen der Verfügung eindeutig ergeben.
Europäisches Nachlasszeugnis
Um Ihre Rechtsstellung und Befugnisse als Erbe der Immobilie in Italien nachzuweisen, benötigen Sie ein Europäisches Nachlasszeugnis. Dieses Dokument
wird von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats ausgestellt, dessen Recht für den Erbfall maßgeblich ist (in diesem Fall Deutschland oder
Italien, abhängig von der Rechtswahl). Das Europäische Nachlasszeugnis wird in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt und erleichtert die Abwicklung
der Erbschaft in Italien.
Zuständigkeit der Gerichte und Behörden
Für die Abwicklung des Erbfalls sind die Gerichte und Behörden des Mitgliedstaats zuständig, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte
oder dessen Recht gewählt wurde. In unserem Beispiel sind entweder deutsche oder italienische Gerichte und Behörden zuständig, je nach Rechtswahl.
Steuern und Gebühren
Als Erbe einer Immobilie in Italien müssen Sie sich auch mit den steuerlichen Aspekten auseinandersetzen. In Italien fällt die Erbschaftsteuer
(Imposta sulle Successioni) an, deren Höhe von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert der Immobilie abhängt. Sie sollten sich von einem
Steuerberater oder Anwalt beraten lassen, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Italien zu klären.
Fazit
Die Europäische Erbrechtsverordnung erleichtert die Regelung grenzüberschreitender Erbschaften für Personen, die in Deutschland leben und eine
Immobilie in Italien erben. Durch die Möglichkeit der Rechtswahl, das Europäische Nachlasszeugnis und die klare Zuständigkeit der Gerichte und
Behörden wird der Prozess vereinfacht und Rechtssicherheit geschaffen. Um mögliche steuerliche Verpflichtungen in Italien zu klären, empfiehlt es
sich, die Hilfe eines Steuerberaters oder Anwalts in Anspruch zu nehmen. Insgesamt trägt die EEV dazu bei, dass Erbschaften innerhalb der EU
effizienter und reibungsloser abgewickelt werden können.
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