Jos Deuling, Montag, 27. März 2023
Der Tod eines geliebten Menschen ist immer eine schwierige Zeit, und wenn dieser auch noch im Besitz von Immobilien im Ausland war, kann die Situation
noch komplizierter werden. In diesem Artikel werden wir uns mit dem Prozess befassen, der nach dem Tod eines ausländischen Immobilienbesitzers in
Italien zu durchlaufen ist. Insbesondere werden wir uns auf die Dichiarazione di Successione (Erbschaftsanmeldung), die Namensänderung im Kataster
(durch die Voltura Catastale) und die Änderung im Immobilienregister (Agenzia del Territorio - Servizio di Pubblicità Immobiliare) konzentrieren.
Dichiarazione di Successione und erforderliche Anlagen
Nach dem Tod eines Immobilienbesitzers in Italien ist es notwendig, eine Erbschaftsanmeldung (Dichiarazione di Successione) einzureichen. Dieses
Dokument dient dazu, die italienischen Steuerbehörden über die Erbschaft zu informieren. Der Erbe oder dessen Vertreter hat normalerweise 12 Monate ab
dem Todesdatum Zeit, um diese Anmeldung einzureichen. In einigen Fällen kann eine Verlängerung beantragt werden. Die Dichiarazione di Successione muss
beim örtlichen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten:
- Eine Kopie des letzten Willens des Verstorbenen (falls vorhanden) und eine Kopie der Sterbeurkunde.
- Eine Liste aller Vermögenswerte des Verstorbenen in Italien, einschließlich Immobilien, Bankkonten und Wertpapieren.
- Eine Aufstellung der Erben und deren Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.
- Eine Schätzung des Marktwerts der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes.
Namensänderung im Kataster (Voltura Catastale)
Nachdem die Dichiarazione di Successione eingereicht und anerkannt wurde, muss der Erbe die Namensänderung im Kataster vornehmen lassen. Dies
geschieht durch eine sogenannte Voltura Catastale, die beim örtlichen Katasteramt (Ufficio del Territorio) beantragt werden muss. Die Voltura
Catastale ist ein wichtiger Schritt, um die Immobilie rechtmäßig auf den Erben zu übertragen und Steuer- oder Rechtsprobleme in der Zukunft zu
vermeiden.
Änderung im Immobilienregister (Agenzia del Territorio - Servizio di Pubblicità Immobiliare)
Zusätzlich zur Voltura Catastale muss der Erbe auch die Änderung im Immobilienregister vornehmen lassen. Dies geschieht beim Agenzia del Territorio -
Servizio di Pubblicità Immobiliare, einer Abteilung des Katasteramts, die für die Führung des Immobilienregisters zuständig ist. Um diese Änderung
vorzunehmen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Eine Kopie der anerkannten Dichiarazione di Successione.
- Eine Kopie der Voltura Catastale.
- Eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde des Verstorbenen.
- Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Erben oder dessen Vertreters.
Die Änderung im Immobilienregister gewährleistet, dass der Erbe als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie anerkannt wird und dass alle zukünftigen
Transaktionen mit der Immobilie ordnungsgemäß registriert werden.
Fazit
Der Prozess der Nachlassabwicklung und Immobilienübertragung in Italien nach dem Tod eines ausländischen Eigentümers kann komplex und bürokratisch
sein. Es ist wichtig, alle erforderlichen Schritte, wie die Einreichung der Dichiarazione di Successione, die Voltura Catastale und die Änderung im
Immobilienregister, sorgfältig durchzuführen, um zukünftige rechtliche und steuerliche Probleme zu vermeiden. In solchen Fällen ist es ratsam, die
Hilfe eines erfahrenen italienischen Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt erledigt
werden und der gesamte Prozess reibungslos verläuft.
Zusammenfassend ist es von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Erbschaft von Immobilien in
Italien zu informieren und bei Bedarf fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Durch eine sorgfältige Planung und korrekte Abwicklung der
Nachlassangelegenheiten kann der Erbe den Prozess der Immobilienübertragung und -verwaltung in Italien erfolgreich meistern und die Immobilie ohne
unerwartete Schwierigkeiten oder Verzögerungen in Besitz nehmen.
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