Enzo Ricci, Mittwoch, 15. November 2023
Restaurierung von Kulturerbe-Immobilien
Erhebliche steuerliche Vorteile und Subventionen sind sowohl für unabhängige Häuser als auch für gemeinsame Teile von Mehrfamilienhäusern verfügbar.
Diese Restaurierungsprojekte profitieren in Italien erheblich von der Superbonus-Regelung der Regierung. Dieses Programm bietet Hauseigentümern die
Möglichkeit, eine Steuergutschrift von bis zu 110% für Ausgaben für energetische Sanierungen und die Reduzierung des seismischen Risikos in Anspruch
zu nehmen. Es gibt insbesondere zwei wichtige Subventionen:
- Ecobonus: Konzentriert sich auf die Erhöhung der Energieeffizienz von Immobilien, zum Beispiel die Verbesserung von einer D- auf eine B-
Energiebewertung. Mögliche Upgrades beinhalten thermische Isolierung, den Austausch von Winterklimaanlagen und die Installation von Solarmodulen, mit
spezifischen Ausgabenlimits pro Kategorie.
- Sismabonus: Für Immobilien in seismischen Risikogebieten (Zonen 1, 2 oder 3) gedacht, unterstützt diese Subvention die Verstärkung von Gebäuden
gegen Erdbeben. Dies umfasst die Finanzierung für kompletten Abriss und Neubau, vorausgesetzt die historischen Merkmale der ursprünglichen Struktur
bleiben erhalten.
Die Beauftragung professioneller Dienstleistungen ist verpflichtend, und ein Energieleistungszertifikat ist als Teil des Renovierungsprozesses
erforderlich. Beide Boni können kombiniert werden und gelten für sowohl gemeinsame Teile von Gebäuden als auch für freistehende Häuser, sozialen
Wohnungsbau und Einfamilienhäuser innerhalb von Wohnkomplexen.
Bonus Mobili: Steuerabzug für Möbel und Großgeräte in renovierten Häusern
Der Bonus Mobili bietet in Italien für 2023 eine attraktive steuerliche Subvention. Steuerzahler können einen Abzug von 50% für Ausgaben für neue
Möbel und Großgeräte bis zu einem Maximum von 8.000 € genießen. Um in Frage zu kommen, müssen die folgenden Bedingungen eingehalten werden:
- Die Käufe müssen im Jahr 2023 stattfinden und betreffen neue Möbel und Geräte, die bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen.
- Die Renovierungsarbeiten müssen an Wohneinheiten oder gemeinsamen Teilen von Wohngebäuden durchgeführt worden sein, die ab dem 1. Januar des
vorangegangenen Jahres begonnen wurden.
- Die Zahlungen für diese Käufe müssen per Banküberweisung oder mit einer Debit- oder Kreditkarte erfolgen.
Dieser Bonus ist speziell mit verschiedenen Renovierungsprojekten verbunden, einschließlich außerordentlicher Wartung, Restaurierung und Sanierung
einzelner Wohnungen. Gewöhnliche Instandhaltungsarbeiten sind nicht förderfähig.
Der Abzug gilt auch für Käufe, die für die Einrichtung verschiedener Teile des renovierten Eigentums oder zugehöriger Nebengebäude bestimmt sind.
Arbeiten an gemeinsamen Teilen eines Mehrfamilienhauses berechtigen jedoch nicht zum Bonus Mobili für Möbel und Geräte.
Hinsichtlich der Zahlungsweise gilt, dass der Abzug ausschließlich bei Zahlung per Banküberweisung oder mit einer Debit- oder Kreditkarte erhalten
werden kann. Steuerzahler müssen die Ausgaben in ihrer Steuererklärung angeben, den Abzug über zehn gleiche jährliche Raten verteilen und alle
relevanten Dokumente sorgfältig aufbewahren.
Bonus für Wassersparen
Der "Bonus risparmio idrico", verwaltet von der Agenzia delle Entrate in Italien, bietet eine wertvolle Subvention, um Wasserverschwendung
entgegenzuwirken. Diese Regelung ermöglicht einen Steuerabzug von 50% bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € für Wohnimmobilien und bis zu 5.000 € für
gewerbliche Aktivitäten. Dieser Bonus gilt für den Austausch alter Sanitäranlagen durch neuere, wassereffizientere Modelle sowie für die Installation
von wassersparenden Armaturen, Duschen und Duschköpfen.
Darüber hinaus umfasst diese Subvention auch den "Bonus acqua potabile", der darauf abzielt, die Qualität des Leitungswassers zu verbessern. Dieser
Teil bietet einen 50%igen Beitrag zu den Kosten für den Kauf und die Installation von Systemen wie Wasserreinigern oder Kühlsystemen. Dieser Bonus ist
sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien verfügbar und fördert damit aktiv eine nachhaltigere Nutzung von Wasserressourcen.
Bonus Verde (Grüner Bonus): Subvention für private Grünflächen in Italien
In Italien bietet der bis 2022 verlängerte Bonus Verde eine attraktive steuerliche Subvention für die Anlage und Verbesserung privater Grünflächen in
bestehenden Immobilien. Dies umfasst ein breites Spektrum an Aktivitäten, wie das Pflanzen von Grün, den Bau von Zäunen, die Installation von
Bewässerungssystemen und die Schaffung von Dachgärten oder grünen Dächern.
Steuerzahler können von einem Abzug von 36% auf solche Ausgaben profitieren, mit einem Maximum von 5.000 € pro Eigentum. Dies resultiert in einem
maximalen Abzug von 1.800 €. Diese steuerliche Entlastung kann über 10 gleiche jährliche Raten verteilt werden. Darüber hinaus ist dieser Abzug
einzigartig, da er unabhängig von etwaigen Gebäuderenovierungskosten ist und über eine Kreditübertragung oder einen direkten Rabatt auf die Rechnung
verfügbar ist.
Für die aktuellsten Informationen, insbesondere in Bezug auf mögliche Änderungen für das Jahr 2023, wird empfohlen, die Website der Agenzia delle
Entrate zu konsultieren oder sich von einem Steuerfachmann in Italien beraten zu lassen.
Ecobonus: Subvention zur Erhöhung der Energieeffizienz in italienischen Gebäuden
Der Ecobonus, oft als "Renovierungsbonus" in Italien bezeichnet, bietet einen attraktiven Steuerabzug von 110% für Ausgaben, die die Energieeffizienz
und die Reduzierung seismischer Risiken in Immobilien verbessern. Diese Abzugsmöglichkeit, gültig für Ausgaben ab dem 1. Juli 2020 bis Ende 2022, kann
über fünf jährliche Raten verteilt oder über eine Kreditübertragung bzw. einen Rechnungsrabatt geltend gemacht werden.
Um für den Ecobonus in Frage zu kommen, müssen die durchgeführten Arbeiten die Energieklasse des Eigentums um mindestens zwei Klassen verbessern. Dies
kann Maßnahmen wie thermische Isolierung, den Austausch von Kesseln durch zentralisierte Kondensationssysteme und andere energieeffiziente
Verbesserungen umfassen.
Es gibt einige Ausnahmen: Immobilien, die unter bestimmte Katasterkategorien fallen, wie luxuriöse Häuser, Villen und historische oder künstlerische
Gebäude wie Schlösser und Paläste, sind nicht für den Ecobonus berechtigt. Berechtigt sind jedoch Eigentumswohnungen, soziale Mietwohnungen (IACP),
Ein- und Zweifamilienhäuser, Zweitwohnungen und freistehende Häuser.
Der Ecobonus steht Einzelpersonen zur Verfügung, die als steuerzahlende Einwohner in Italien registriert sind. Für ein vollständiges Verständnis der
förderfähigen Kosten wird empfohlen, fachkundigen Rat einzuholen.
Für die aktuellsten und genauesten Informationen, insbesondere für das Jahr 2023, wird geraten, die Website der Agenzia delle Entrate zu konsultieren
oder Kontakt mit einem Steuerfachmann in Italien aufzunehmen.
Gebäuderestaurierungsbonus (Bonus Ristrutturazioni Edilizie): Subvention für Renovierungskosten in Italien
Der Renovierungsbonus für 2023 in Italien, der bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde, bietet Hausbesitzern eine attraktive steuerliche
Entlastung. Dieser Bonus, der auf verschiedene Renovierungsaktivitäten abzielt, bietet einen 50%igen Rabatt auf Kosten, die für außergewöhnliche
Instandhaltung, Restaurierung, Erhaltung und Bauwerkrenovierung anfallen.
Zudem beinhaltet dieser Bonus auch gewöhnliche Wartungsarbeiten und Verbesserungen der Energieeffizienz in gemeinsamen Teilen von Gebäuden, wie die
Installation von Solarpanelen. Für das Jahr 2023 bleibt der maximale abzugsfähige Betrag auf 96.000 € festgelegt.
Für aktuelle Informationen wird empfohlen, Kontakt mit einem Experten auf diesem Gebiet aufzunehmen.
Bonus Facciate: Steuerabzug für Fassadenrenovierung in bestimmten italienischen Gebieten
Der "Bonus Facciate" war eine italienische steuerliche Subvention, die einen Abzug von 60% der Kosten für die Renovierung der äußeren Fassaden von
Gebäuden bot. Dies war eine Verringerung gegenüber dem früheren Satz von 90%. Dieser Bonus war sowohl für IRPEF- als auch für IRES-Steuern anwendbar
und stand Privatpersonen, öffentlichen Einrichtungen, sowohl ansässigen als auch nicht ansässigen Personen in Italien, natürlichen Personen und
Unternehmen offen.
Zu den förderfähigen Arbeiten gehörten unter anderem das Streichen, das Durchführen von strukturellen Verbesserungen und die Erneuerung von externen
Elementen wie Balkonen, Dekorationen und Dachrinnen. Eigentümer und Mieter konnten diese Subvention auf drei Arten nutzen: durch einen Abzug bei der
Einkommensteuer, durch eine Übertragung des Steuerguthabens oder als direkten Rabatt auf die Rechnung.
Nach den neuesten Informationen wurde der Bonus Facciate nach dem 31. Dezember 2022 nicht verlängert. Um ein vollständiges Verständnis dieser
Subvention zu erhalten und um festzustellen, ob es neue Regelungen gibt, wird empfohlen, die relevanten italienischen Regierungsquellen zu
konsultieren oder Rat bei einem Fachmann einzuholen, der auf Gebäuderestaurierung und Subventionen spezialisiert ist.
Wichtige Überlegungen zu italienischen Subventionen
Es ist von wesentlicher Bedeutung zu betonen, dass jede Subvention in Italien ihre eigenen einzigartigen Kriterien und Bedingungen hat, die erfüllt
werden müssen, um förderfähig zu sein. Für detaillierte und aktuelle Informationen über diese Subventionen ist es äußerst wichtig, dass die
Interessenten sich an die entsprechenden Regierungsquellen in Italien wenden. Darüber hinaus kann die Beauftragung eines Fachmanns, der auf
Gebäuderestaurierung und Subventionen spezialisiert ist, von unschätzbarem Wert sein, um diese Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Die Konsultation
dieser Experten sorgt für ein gründliches Verständnis der anwendbaren Vorschriften und maximiert die Chancen, von der verfügbaren finanziellen
Unterstützung zu profitieren.
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